Zum Inhalt springen

1926 – Der Chemnitzer Flughafen wird eröffnet

    Am 2.Mai 1926 wurde die offizielle Eröffnung des Flughafens gefeiert. Schon seit langem freuten sich die Chemnitzer auf dieses Ereignis, denn die umfangreichen Bauarbeiten am Areal an der Stollberger Straße waren nicht zu übersehen. Man fieberte der Einweihung entgegen, der Chemnitzer Verein für Luftfahrt und Flugwesen e.V. (CVfL) und die Flughafengesellschaft hatten ein umfangreiches Programm dazu organisiert. Tausende strömten entlang der Stollberger Straße zum Festplatz, ab dem Falkeplatz wurde extra eine Omnibuslinie eingerichtet. Zahllose Auto-, Motorrad- und Radfahrer hatten Mühe, sich einen Weg durch die Menschenmassen zu bahnen, wie das Chemnitzer Tageblatt schreibt.

    Der Chemnitzer Bürgermeister Walter Arlart, gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft, hielt die Weiherede. Weitere Gäste hielten feierliche Ansprachen, die „man infolge des Brummens der Motoren des Festverkehrs oft nicht verstehen konnte“, wie eine Tageszeitung schrieb. Am Nachmittag gab es Flugvorführungen mit mehreren Maschinen, Attraktionen waren zudem ein Postsack-Abwurf, ein Ballon–Rammen, Fallschirmsprünge, ein Flugzeugrennen über 100 km und weitere Kunstflugvorführungen. Höhepunkt war die Taufe des ersten Motorflugzeuges des CVfL, eines Casper-Doppeldeckers, auf den Namen „Chemnitz“. Die nachstehenden Bilder zeugen davon.

    Chemnitz war endlich an das Flugnetz in Deutschland, hauptsächlich von der am 6.Januar 1926 gegründeten „Deutschen Luft Hansa AG“ betrieben, angeschlossen. Jedoch längst waren die Bauarbeiten am Flughafen nicht abgeschlossen. Eine Flugzeughalle konnte provisorisch in Betrieb genommen werden. Es war nur ein Sommerbetrieb möglich, es fehlte die Funkstelle und es gab keine Flugwetterwarte. Die unter Leitung des Chemnitzer Polizei-Präsidiums stehende Flugwache organisierte den Meldedienst der ankommenden und abfliegenden Maschinen. Beamte als Bodenpersonal gaben mit einer weißen Flagge die Abflugerlaubnis. Auch fehlte noch die Flughafenbeleuchtung. Beabsichtigte ein Flugzeug des Nachts zu landen, mußte ein grüner Feuerwerksköper vorab aus dem Flugzeug abgeschossen werden oder der Pilot hatte mit einem grünen Licht zu blinken. Die Landeerlaubnis wurde ebenso geregelt. Gab es keine Erlaubnis, wurde ein roter Feuerwerkskörper abgeschossen bzw. mit rotem Blinklicht dem Flugzeugführer kenntlich gemacht. (Auszüge aus der polizeilichen Betriebsordnung des Flughafens Chemnitz vom 1.Juli 1926)

    Daß die finanziellen Mittel zum Ausbau und Betrieb nicht ausreichend waren, zeigt auch die Mitteilung aus der Chemnitzer Ratssitzung vom 19.Mai 1926, in der die Beteiligungssumme der Stadt an der Chemnitzer Flughafengesellschaft um weitere 180.000 Mark beschlossen wurde. Die Kommunen und Länder hatten sich an den Flugbetriebskosten zu beteiligen, denn die Einnahmen aus Passage, Post und Fracht reichten bei weitem nicht aus, die Flughafenbetreibung und den Flugverkehr der Lufthansa zu refinanzieren. Auch subventionierte das Reich mit Millionensummen den Flugbetrieb. Weiteres Kapital sollte von den Aktionären beigebracht werden. Doch erst 1928 konnten die geplanten Erweiterungen ausgeführt werden.

    (Quellen u.a.: Das Buch „Die Sehnsucht zu fliegen“ von Horst Teichmann, Artikel im Chemnitzer Tageblatt, der Sächsischen Volkszeitung, Chemnitzer Roland und Vs-Aktuell)