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Immer diese Radfahrer

    Ab 1880 sah man auf den Straßen von Chemnitz neben dem noch vorherrschenden Verkehr mit Fuhrwerken zunehmend Fahrräder, sogenannte Velocipedisten. Die Firma Winklhofer und Jaenicke, die sich ab 1885 in Chemnitz niedergelassen hatte, war eine der ersten Firmen in Chemnitz, die sich dem  Fahrradsport, wie es damals hieß, widmete und zuerst Fahrräder aus England importierte, gleichzeitig reparierte und sogar Kurse zum Erlernen des Radfahrens anbot.

     

    Annonce 1885

    Doch mit der Zunahme von Fahrradfahrern traten unwillkürlich die ersten Probleme auf, in Form von Beschwerden von erbosten Mitbürgern und Unfällen.

     

    1. Chemnitzer Radfahrerordnung 1887

    So wurde 1885 in der Tagespresse geschrieben. „Im Laufe des 16.Juli wurden in wiederholten Fällen, in der Nähe des Bernsbachplatzes, durch das unvorsichtige Fahren eines kühnen Velocipedkünstlers, ein vierjähriges Kind, sowie eine erwachsenen Person fast überfahren. Es wäre infolge dessen zu empfehlen, diesen Herren mit ihren Velocipedkünsten einen Tummelplatz zuzuweisen, oder dieselben zu nummerieren, damit man solche zur Anzeige bringen kann.“

    Man beschwerte sich: „Bei dem unhörbaren Dahingleiten der Vehikel ist es nicht zu verwundern, wenn Leute überfahren werden!“

    Es musste also eine behördliche Regelung geschaffen werden. In Leipzig wurde bereits 1885 eine Radfahrerordnung erlassen und in Borna wurde von der Amtshauptmannschaft eine Verfügung herausgegeben, „daß alle im dortigen Bezirk auf öffentlichen Wegen verkehrende Velocipeden mit einem in erkennbaren Weise angebrachten den Namen und Wohnort des Besitzers in deutlicher Schrift enthaltenden Schilde zu versehen sind.“

    1887 wurde an den Rat der Stadt Chemnitz eine Eingabe vom Ordnungsausschuß des „Chemnitzer Radfahrervereins“ gerichtet. In dieser Eingabe wurde der Rat ersucht, die Erlaubnis zum Radfahren auf öffentlichen Straßen und Plätzen von einer Prüfung der betreffenden Radfahrer abhängig zu machen. Der Rat behandelte dieses Thema aber liberaler, sah von dieser angedachten Erlaubnis ab, und stellte jedoch eine Radfahrerordnung zur Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auf, die am 24.11.1887 im Stadtverordnetenkollegium beschlossen wurde und sofort gültig wurde.

    In dieser Radfahrerordnung hieß es unter anderem:

    „Am Kopfe jedes Fahrrades muß ein beim Fahren sichtbares Schild von mindestens 5cm Höhe angebracht sein, auf welchem Name und Wohnort des Eigenthümers angegeben sind. Ebenso muß an dem Rade eine das Herannahen desselben anzeigende Glockenvorrichtung angebracht sein, welche der Radfahrer, sobald er sich auf dem Fahrweg Geschirren, Reitern oder Fußgängern nähert, sowie beim Umbiegen um Straßenecken, bei Straßenkreuzungen und – übergängen in Bewegung zu setzen hat. Sobald die Straßen erleuchtet zu werden beginnen, muss jedes sich auf der Straße bewegende Fahrrad mit einer im gutem Zustande befindlichen und hell leuchtenden Laterne beleuchtet sein, und zwar an der vorderen Stelle des Rades. Nebeneinanderfahren ist verboten, und das Hintereinanderfahren darf im Innern der Stadt und auf belebten Straßen nur in Abständen von mindestens 10 m erfolgen. Begegnen dem Fahrer Geschirre oder Reiter, so hat er langsam zu fahren; das Gleiche gilt auf Straßenkreuzungen und Straßenübergängen. Weiter darf an Reitern und bespannten Fuhrwerken nicht zu beiden Seiten vorübergefahren werden. Das Wettfahren auf den Straßen, das Umkreisen von Fuhrwerken und ähnliche den Verkehr störende Handlungen sind nicht gestattet, und beim Zusammentreffen mit unruhigen Thieren hat der Fahrer in angemessener Entfernung abzusteigen. Schließlich ist verboten das Loslassen der Lenkstange beim Bergabfahren.“

    Die herkömmlichen Fahrräder gab es ab Werk noch ohne Zubehör. Jeder musste nun eine Beleuchtung am Fahrrad anbringen, um es im Verkehr zu bewegen.

     

    Als Nutznießer dieser Verordnung können wir wohl jetzt das Aufblühen der Firma Hermann Riemann in Chemnitz-Gablenz einordnen. Mit der Produktion von Fahrradlampen und Zubehörteilen ab 1888, noch in der Leistner’schen Fabrik auf der Amalienstraße 22, nahm die rasante Firmenentwicklung ihren Lauf. Ein richtiges Gespür zur richtigen Zeit. Um den wachsenden Bedarf decken zu können, errichtete Hr. Riemann 1894 die Fabrik auf der späteren Humboldthöhe und vergrößerte sich mit Erweiterungsbauten bis in die 20er Jahre hinein.

    Der Fahrradverkehr war zwar behördlich geregelt, doch die Probleme waren noch lange nicht gelöst und immer wieder Streit- und Diskussionsthema.

    Anfügen möchte ich einen Artikel aus dem Jahre 1896, der die damaligen Zustände deutlich beschreibt:

    Aufruf an alle Radfahrer von Chemnitz und Umgebung.
    Angeregt durch die in der letzten Zeit bedauerlicher Weise wiederholt vorgekommenen Unfälle, hervorgerufen durch angeblich leichtsinnig schnelles oder vorschriftswidriges Fahren von Radfahrern haben sich Vertreter der hiesigen Radfahrer-Verbände und -Vereine zusammengefunden, um über Schritte zu berathen. welche bezwecken sollen, einer Verwirklichung des ihnen in einigen amtlichen Bekanntmachungen angedrohten Fahrverbots innerhalb der Stadt oder eines Theiles derselben vorzubeugen. In verschiedenen „Eingesandt“ sind schon mehrere Vorschläge, welche sich erfahrungsgemäß in der Praxis nicht bewähren würden, zur schärferen Kontrolle der Radfahrer gemacht worden. Die Polizeibehörde wird sicher zu einer solchen schreiten, wenn nicht der verständigere Theil der Radfahrer selbst aus Abhülfe der Uebelstände durch scharfe Beobachtung der „unvernünftigen“ Fahrer sieht.
    Man bedenke nur die Nachtheile, die Geschäftsleuten und Arbeitern, die auf Benutzung des Fahrrades zur schnelleren Abwickelung ihrer Geschäfte oder zur rascheren Erreichung ihrer Arbeitsstätte angewiesen sind, entstehen würden, wenn die Straßen der Stadt ganz oder theilweise für den Fahrradverkehr verboten würden!
    Wenn uns die Vortheile der freien, unbehinderten Fahrt, die wir noch genießen, genommen würden, dann verdanken wir es nur einer kleinen Anzahl flegelhafter Fahrer, welche die Straßen als Rennbahn betrachten und ohne Rücksicht auf den Verkehr drauf los jagen, um, wie sie meinen, den Leuten zu zeigen, was für tüchtige und schneidige Radler sie sind.
    Darum alle ihr rechtlich denkenden Fahrer, denen unser schöner Sport am Herzen liegt, alle ihr Geschäftsleute, die ihr das Rad zur schnelleren Abwickelung eurer Geschäfte nicht mehr entbehren könnt, ferner alle ihr anderen Fahrer, die ihr das Rad zur rascheren Erreichung eurer Arbeitsstätte gebraucht, wehret euch gegen diese Unvernünftigen, indem ihr sie ohne Rücksicht zur Anzeige bringt! Eine Anzeige fruchtet mehr, denn hundert Ermahnungen! Bedenket dabei, daß ihr euch durch solches energisches Vorgehen nur selbst nützen werdet! Wir sind überzeugt, daß diese Uebelstände schwinden werden wenn die rücksichtslosen Fahrer merken, daß man ihnen scharf aus die Finger sieht und sie durch eine Anzeige einer empfindlichen Strafe gewärtig sind!
    Tretet aber auf der anderen Seite auch den Uebergriffen des Publikums, denen wir leider noch zu sehr ausgesetzt sind, energisch entgegen!
    Das Fahrrad wird als ein Fuhrwerk betrachtet und hat in Folge dessen auch die Rechte eines solchen; es hat demnach ein Jeder auf das Warnungssignal den Weg frei zu geben!
    Zum Schluß möchten wir noch jedem Radfahrer einige Verhaltungs-Maßregeln geben, bei deren Beachtung sicher viel Schaden verhütet werden wird:
    – Fahre nicht aus, ehe Du nicht sicher auf dem Rade bist. d. h. auch schnell auf- und absteigen, Tempo wechseln und ausweichen kannst.
    – Fahre in Ortschaften stets langsam, in Chemnitz höchstens in der Geschwindigkeit eines Trab fahrenden Wagens, bei belebten Straßen-Uebergängen im Schritt.
    – Fahre stets rechts, auch auf leerer Straße, bei Einbiegen in eine Querstraße nach rechts in kurzem, nach links in weiten Bogen.
    – Entgegenkommenden Fuhrwerken u. s. w. weiche rechts aus, vorausfahrende überhole von links und läute dabei! Vermeide das Scheumachen von Thieren, beachte besonders warnende Winke der Führer. Bergab fahrenden Radfahrern weiche von Weitem aus.
    – Gegen Fußgänger sei in jeder Weise rücksichtsvoll, erschrecke sie nicht durch unnöthiges Läuten, fahre in weitem Bogen oder langsam vorbei.
    – Tritt Uebergriffen anderer Radfahrer, Fuhrleute, Fußgänger energisch persönlich, oder unter Anrufung der Behörden entgegen.

    Fahrrad noch mit Vollgummi-Bereifung

    Die vereinigten Verbände und Vereine Chemnitzer Radfahrer äußerten sich in der gleichen Ausgabe dazu ergänzend:

    Indem wir Bezug nehmen auf obenstehende Worte an die Radfahrer von Chemnitz und Umgebung, möchten wir nicht unterlassen, gleichzeitig eine ernste Mahnung an das Publikum zu richten.

    Die hiesigen Verbände und Vereine der Radfahrer fühlen sich veranlaßt, an alle Eltern und insbesondere auch an die Herren Lehrer die dringende Bitte zu richten, daß sie die Kinder mahnend veranlassen, auch auf die Radfahrer zu achten und auf gegebenes Glockensignal Platz zu machen, besonders auch nicht im letzten Moment noch vor dem Rad vorbeihuschen zu wollen, wodurch erfahrungsgemäß die meisten Unfälle hervorgerufen werden. Leider sind es aber nicht nur Kinder, sondern größtentheils Erwachsene, die in unbegreiflicher Intoleranz und in der Meinung, ein Radfahrer sei gewisser Maßen rechtlos und nur gnädig geduldet, gerade das Entgegengesetzte thun, nur um dem Fahrer das Leben so sauer wie möglich zu machen, ohne dabei zu bedenken, daß sie durch ihre Unbesonnenheit ihm persönlich und seiner Maschine und unter Umständen sich selbst schaden können.

    Man will sich leider immer noch nicht daran gewöhnen, daß das Fahrrad ein Verkehrsmittel ersten Ranges geworden ist, mit dessen Vorhandensein gerechnet werden muß und dem dieselben Rechte zustehen, wie den auf der Straße fahrenden Geschirren.

    Wanderer Fahrrad mit Ballonbereifung – um 1897

    In allen großen Städten wie Berlin, London, New-York, Paris etc., können Fahrräder ungehindert passieren und es ereignen sich weniger Unfälle, weil sich das Publikum an ihr Dasein gewöhnt hat. Es erfordert doch wirklich keine Mühe, sich vor dem Ueberschreiten der Straße zu überzeugen, ob dieselbe frei ist und es würde mancher Schaden vermieden werden, wenn Jeder dies beachten wollte.

    Ebenso zu verurtheilen ist das Stehen auf dem Fahrraum, wenn der Fußweg genügend Platz dazu bietet.

    Chemnitz ist Großstadt geworden, und dementsprechend ist auch sein Verkehr gewachsen, wollte doch auch das Publikum in genannter Hinsicht endlich großstädtisch werden!

    (Quellen: Sächsischer Landes-Anzeiger Chemnitz – div. Ausgaben 1885-1887, General-Anzeiger für Chemnitz vom 28.06.1896, Buch: Radfahrsport in Wort und Bild 1897, Adressbuch Chemnitz 1888 – alles unter SLUB-Dresden.de findbar)